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AGB

 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen  110%ig S. Zmudzinski

1.Aufwandsschätzung

1.1 Eine Vorabkalkulation/Aufwandsschätzung ist eine Preiseinschätzung der Produktion und unverbindlich.

Aufträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden verbindlich.

1.2 Die Aufwandsschätzung basiert in der Regel auf den zur Verfügung gestellten Mustern, Materialien und Schnitten.

Bei bestimmten Modellen oder Materialien, kann es erforderlich sein, Verarbeitungsschritte sowie Maschinenausrüstung, durch die Anfertigung eines Produktionsmusterteiles zu ermitteln.

Das Produktionsmuster wird nach Aufwand berechnet.

1.3 Bei Veränderungen gegenüber dem kalkulierten Erstmodell am Schnitt, Materialien oder verarbeitungstechnischen Details erfolgt eine Nachkalkulation.

Eine Nachkalkulation kann ebenso durch Schnittfehler entstehen, die erst während des Produktionsablaufes sichtbar werden und zu Störungen im weiteren Arbeitsablauf führen.

1.4 Aufwendungen der Produktionsvorbereitung und Begleitung sind in der Kalkulation nicht enthalten und werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

Darunter fallen z.B. Kurierdienste, Recherchen, Besprechungen im Haus 110%ig oder telefonisch, Materialkontrolle, Termine mit Vertretern bezüglich Produktionsmaterialien und ähnliche Tätigkeiten.

1.5. Vorbereitende Besprechungen, Schnitt-/Materialkontrolle und das Erstellen von Produktionslisten, Arbeitsunterweisungen, Garnbestellungen und Zuordnungen für eine externe Produktion, sowie die Produktionsbegleitung und Korrespondenz u.ä. Tätigkeiten werden mit € 48,00/ Std. abgerechnet.

Beratungsgespräche oder Produktionsbesprechungen mit dem Auftraggeber sowie Besprechungen mit externen Produktionsstätten vor Ort werden mit 85,00€/Std. abgerechnet.

2.Vertragsschluss

Aufträge werden von uns schriftlich, per Email, fernmündlich und persönlich entgegengenommen. Eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger oder kurzfristiger Lieferung oder Dienstleistung kann die schriftliche Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.

3. Produktion

3.1 Die für die Produktion benötigten Zutaten wie Garne, Reißverschlüsse etc. sind nicht in der Kalkulation enthalten und werden in Absprache mit dem Auftraggeber, in einer gesonderten

Rechnung ausgewiesen.

Das Verpacken und Versand werden ebenso gesondert ausgewiesen.

3.2 Die Produktion beginnt, wenn Schnitte, Materialien und ein Muster oder eine detaillierte

technische Zeichnung pro Modell vollständig zur Verfügung stehen und eine Vorkasse von

50% des Gesamtbetrages gezahlt wurde.

Die in den Aufträgen genannten Termine können sich entsprechend verschieben, sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die durch eine Verschiebung entstandenen

Termine.

3.3 Die Produktion versteht sich frei ab Werkstatt des Auftragnehmers. Der Transport oder die Abholung sowie die Anlieferung von Materialien ist Sache des Auftraggebers. Reklamationen sind ebenfalls durch den Auftraggeber in der Werkstatt zu übergeben und abzuholen.

3.4 Wenn die Produktion in Absprache mit dem Kunden ausgelagert wird gilt der vereinbarte Produktionsstandort als Werkstatt.

4.Zahlungskonditionen

4.1 Der Auftragnehmer behält sich vor Ware, deren Wert über die Vorkasse hinausgeht, nur gegen Bezahlung herauszugeben.

Bei der Musterung liegt das Zahlungsziel bei Abholung in bar oder vor Abholung per Überweisung.

4.2 In der Regel ist eine Rechnung 10 Werktage nach Erhalt der Endrechnung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns vor, dass der Restbetrag vor Auslieferung zu begleichen ist.

5. Reklamationen

5.1. Der Kunde ist verpflichtet unsere Arbeitsleistung sofort nach Erhalt zu prüfen.

Die Reklamationszeit beträgt 7 Werktage nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form.

Reklamationen nach einer Frist von 7 Werktagen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2 Reklamationen sind laut BGB in unserer Pflicht dem Auftraggeber gegenüber und müssen dem Auftragnehmer gewährt werden. Reklamierte Waren sind daher dem Auftragnehmer zur Nachbesserung zeitnah zu übergeben.

6. Versand/ Transport

6.1 Der Versand/Transport wird mit der gebotenen Sorgfalt und auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen.

Das Verpacken der Transportgüter sowie der Transport selbst gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.2 Das Verschicken von Paketen erfolgt auf Wunsch im Auftrag des Auftraggebers.

In der Regel erfolgt die Abholung bei Paketen über DPD oder DHL oder GLS.

6.3 Eine Warensendung im größeren Umfang wird mit einem Transportunternehmen durchgeführt und ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert.

Die Transportkosten unterliegen einer feststehenden Preisliste des Transportunternehmens.

7.Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Kunden gelten ausschließlich diese AGBs. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde unsere AGBs. Entgegenstehende oder von dieser AGB abweichenden Bedingungen erkennen wir nicht an und widersprechen ihnen hiermit ausdrücklich.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner, die betreffend unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine derartige Bestimmung zu schließen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.

9.Gerichtsstandvereinbarung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Berlin. Für erstinstanzliche Streitigkeiten aus

diesem Vertrag ist das Amtsgericht Kreuzberg / Friedrichshain bzw. das Landgericht Berlin zuständig.